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   BGH, 01.12.2016 - X ZR 108/14   

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https://dejure.org/2016,54043
BGH, 01.12.2016 - X ZR 108/14 (https://dejure.org/2016,54043)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2016 - X ZR 108/14 (https://dejure.org/2016,54043)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - X ZR 108/14 (https://dejure.org/2016,54043)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 PatG
    Patentfähigkeit: Beruhen der technischen Lehre des Patents auf dem für einen Fachmann erkennbaren Stand der Technik

  • IWW

    § 122 Abs. 2 Satz 2 PatG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Patentfähigkeit einer Steuerung von Fahrrad-Kettenschaltungen; Eigenständiger erfinderischer Gehalt einer Patentanmeldung; Gangwechsel durch Versetzen der Kette von einem der an der Tretkurbelachse angeordneten Antriebszahnräder (Kettenräder)

  • rewis.io

    Patentfähigkeit: Beruhen der technischen Lehre des Patents auf dem für einen Fachmann erkennbaren Stand der Technik

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Patentfähigkeit einer Steuerung von Fahrrad-Kettenschaltungen; Eigenständiger erfinderischer Gehalt einer Patentanmeldung; Gangwechsel durch Versetzen der Kette von einem der an der Tretkurbelachse angeordneten Antriebszahnräder (Kettenräder)

  • rechtsportal.de

    PatG § 3 ; PatG § 4
    Beurteilung der Patentfähigkeit einer Steuerung von Fahrrad-Kettenschaltungen; Eigenständiger erfinderischer Gehalt einer Patentanmeldung; Gangwechsel durch Versetzen der Kette von einem der an der Tretkurbelachse angeordneten Antriebszahnräder (Kettenräder)

  • datenbank.nwb.de

    Patentfähigkeit: Beruhen der technischen Lehre des Patents auf dem für einen Fachmann erkennbaren Stand der Technik

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 01.12.2016 - X ZR 108/14
    Es bedarf konkreter Umstände, die dem Fachmann im Prioritätszeitpunkt Veranlassung gaben, eine bestimmte Entgegenhaltung oder Vorbenutzung als Ausgangspunkt seiner Überlegungen heranzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016 - X ZR 78/14 Rn. 43 - Opto-Bauelement, juris; Urteil vom 18. Juni 2009 - Xa ZR 138/05, GRUR 2009, 1039 Rn. 20 - Fischbissanzeiger; Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 Rn. 51 - Olanzapin).
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BGH, 01.12.2016 - X ZR 108/14
    Es bedarf konkreter Umstände, die dem Fachmann im Prioritätszeitpunkt Veranlassung gaben, eine bestimmte Entgegenhaltung oder Vorbenutzung als Ausgangspunkt seiner Überlegungen heranzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016 - X ZR 78/14 Rn. 43 - Opto-Bauelement, juris; Urteil vom 18. Juni 2009 - Xa ZR 138/05, GRUR 2009, 1039 Rn. 20 - Fischbissanzeiger; Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 Rn. 51 - Olanzapin).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13

    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen

    Auszug aus BGH, 01.12.2016 - X ZR 108/14
    Der verbesserte Schutz gegen das Abspringen stellt einen "Bonuseffekt" dar, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Patentfähigkeit nicht begründet, wenn er sich - wie hier - bei Bewältigung eines zum Aufgabenkreis des Fachmanns gehörenden Problems einstellt und die beanspruchte Erfindung von dem dafür gewählten Ausgangspunkt aus durch den Stand der Technik nahegelegt war (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 352 - Quetiapin; Urteil vom 1. März 2011 - X ZR 72/08, GRUR 2011, 607 Rn. 19 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III).
  • BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

    Auszug aus BGH, 01.12.2016 - X ZR 108/14
    Der verbesserte Schutz gegen das Abspringen stellt einen "Bonuseffekt" dar, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Patentfähigkeit nicht begründet, wenn er sich - wie hier - bei Bewältigung eines zum Aufgabenkreis des Fachmanns gehörenden Problems einstellt und die beanspruchte Erfindung von dem dafür gewählten Ausgangspunkt aus durch den Stand der Technik nahegelegt war (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 352 - Quetiapin; Urteil vom 1. März 2011 - X ZR 72/08, GRUR 2011, 607 Rn. 19 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III).
  • BGH, 05.10.2016 - X ZR 78/14

    Opto-Bauelement - Patentnichtigkeitssache: Auswirkungen einer formell

    Auszug aus BGH, 01.12.2016 - X ZR 108/14
    Es bedarf konkreter Umstände, die dem Fachmann im Prioritätszeitpunkt Veranlassung gaben, eine bestimmte Entgegenhaltung oder Vorbenutzung als Ausgangspunkt seiner Überlegungen heranzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016 - X ZR 78/14 Rn. 43 - Opto-Bauelement, juris; Urteil vom 18. Juni 2009 - Xa ZR 138/05, GRUR 2009, 1039 Rn. 20 - Fischbissanzeiger; Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 Rn. 51 - Olanzapin).
  • BGH, 30.04.2019 - X ZR 38/17

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "elektrisch angesteuerte

    Das Patentgericht ist insoweit nämlich zu Recht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - X ZR 108/14 Rn. 33) davon ausgegangen, dass der Nachjustierungsbedarf aus fachmännischer Sicht durch einen zu großen Winkel der Kette zwischen Kettenrad und Ritzel bedingt und für den Fachmann deshalb erkennbar ist, dass er sich gleichermaßen nach Schalten des Umwerfers wie des Schaltwerks einstellen kann und die Nachjustierung dementsprechend auch in beiden Fällen für Abhilfe sorgen kann.

    Dies steht in Übereinstimmung mit der Bewertung eines in ähnlicher Weise wie das Streitpatent auf eine Kettenschaltungssteuerung gerichteten Patents durch den Bundesgerichtshof, wonach der Fachmann die Nachjustierung allgemeinem Streben nach Aufwandsminimierung folgend nur in dem Umfang vorgesehen hätte wie benötigt, um das Schleifen an den Leitblechen in allen möglichen Kombinationen zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - X ZR 108/14 Rn. 35 aE).

  • BPatG, 26.04.2023 - 6 Ni 24/22
    Urteil vom 1. Dezember 2016 - X ZR 108/14, Rdnr. 23 m. w. N).
  • BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.

    K25 Urteil des Bundegerichtshofs X ZR 108/14 vom 1. Dezember 2016 und.
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